Brandschutzübungen in der Kita

Der größte Albtraum für ErzieherInnen, Kinder und Sie als Leitung ist es, wenn in der Kita ein Feuer ausbricht. Gerade Kinder reagieren bei Feuer und Rauch unkontrolliert und panisch und geraten dadurch umso mehr in Gefahr. Daher ist es besonders wichtig, dass Sie und Ihr Team mit den Kindern den „Ernstfall“ üben. Informieren Sie sich hier, wie Sie eine Brandschutzübung sicher vorbereiten und durchführen.

§ Rechtlicher Hintergrund

Schon beim Bau und bei der Einrichtung einer Kita muss natürlich in besonderem Maße auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften geachtet werden. Auch im Kita-Alltag sind Sie als Leitung dafür verantwortlich, dass die Rettungs- und Fluchtwege frei sind. Außerdem müssen Sie sicherstellen, dass Gruppenräume und Flure nicht mit leicht entflammbaren Materialien und Dekorationen überfrachtet werden. Anders als an Schulen gibt es allerdings keine gesetzliche Vorschrift, die festlegt, dass Sie in der Kita regelmäßig Brandschutz- bzw. Räumungsübungen durchführen müssen.

§ Was bedeutet das für Sie?

Als Leitung sind Sie dafür verantwortlich, dass in Ihrer Kita alles dafür getan wird, dass die Ihnen anvertrauten Kinder und auch Ihre MitarbeiterInnen einen Brand möglichst unbeschadet überstehen. Hierfür ist es notwendig, dass Sie mit allen Beteiligten üben, wie sie sich im Falle eines Brandes verhalten müssen.

§ Das ist zu tun

Orientieren Sie sich hierbei an den folgenden Tipps. Dann sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite und für den Ernstfall bestens vorbereitet.

1. Tipp: Sorgen Sie für ein eindeutiges Feueralarmsignal

Klären Sie zunächst einmal, ob es in Ihrer Einrichtung eine Alarmvorrichtung für Brandfälle gibt. In vielen Einrichtungen fehlt eine solche Signalanlage. Wenn dies auch auf Ihre Kita zutrifft, müssen Sie sich Gedanken machen, wie Sie im Falle eines Feuers Ihr Team und die Kinder alarmieren können. Achten Sie bei der Wahl des Alarmsignals darauf, dass dieses eindeutig und so durchdringend ist, dass es überall in der Einrichtung gehört wird.

2. Tipp: Beziehen Sie Ihr Team mit ein

Praxisbeispiel I

In der Kita „Sommerwind“ ist es zu einem Kurzschluss in der Küche und dadurch zu einem kleinen Brand gekommen. Diesen konnte die Leitung mit einem Feuerlöscher schnell löschen. Sie war allerdings entsetzt, als sie sah, wie unkoordiniert und chaotisch die von ihr vorsichtshalber angeordnete Räumung der Kita vonstatten ging. Sie ist sicher: Hätte der Brand sich ausgebreitet, wäre etwas Schlimmes passiert. Daher hat sie sich fest vorgenommen, zukünftig mit ihrem Team und den Kindern den „Ernstfall“ vorzubereiten und das geordnete Verlassen des Gebäudes zu üben.


Damit Ihr Team im Falle eines Brandes nicht völlig „kopflos“ reagiert, sollten Sie das Thema „Feueralarm“ zum regelmäßigen Thema in Ihren Teambesprechungen machen.

Klären Sie vor allem folgende Punkte:

  • Wo sind in der Kita die Fluchtwege und wie sind sie gekennzeichnet?
  • Wo sind die Feuerlöscher und wie funktionieren sie?
  • Wo sammeln wir uns, wenn wir die Kita verlassen haben?
  • Wie können wir kontrollieren, ob tatsächlich alle Kinder die Kita verlassen haben?
  • Wer kümmert sich um die U3-Kinder, Krabbelkinder und Säuglinge im Falle eines Brandes?
  • Wie informiere ich die Feuerwehr richtig und wer ist für den Notruf zuständig?

Wichtig ist vor allem, dass Sie hier ganz klare Zuständigkeiten verteilen. Legen Sie genau fest, wer die Kinder nach draußen begleitet und wer die Kleinkinder einsammelt. Treffen Sie auch Regelungen für den Vertretungsfall. Achten Sie darauf, dass jeden Tag gewissenhaft eine Anwesenheitsliste geführt wird. Nur so können Sie im Ernstfall kontrollieren, ob tatsächlich alle Kinder die Einrichtung verlassen haben. Schon manch schlampig geführtes Anwesenheitsbuch hat einen armen Feuerwehrmann zurück in die brennende Einrichtung geführt – auf der Suche nach einem Kind, das gar nicht in der Kita war.

Achtung! Stellen Sie außerdem klar, dass derjenige, der den Brand entdeckt, auch dafür zuständig ist, Alarm auszulösen und dafür zu sorgen, dass die Feuerwehr informiert wird.

Außerdem sollten Sie – in Absprache mit der Feuerwehr – einen Platz vereinbaren, an dem Sie sich nach Verlassen der Kita in Notfällen sammeln. Dort können Sie dann kontrollieren, ob tatsächlich alle die Kita verlassen haben.


3. Tipp: Beziehen Sie die Kinder mit ein

Wichtig ist natürlich auch, dass Sie Ihre Schützlinge in die Präventionsmaßnahmen mit einbeziehen. Setzen Sie sich am besten mit Ihrer örtlichen Feuerwehr in Verbindung. Die meisten Feuerwehren haben einen geschulten „Kita-Brandmeister“, der den Kindern die Gefahren des Feuers und das richtige Verhalten im Brandfall kindgerecht nahebringt.

4. Tipp: Führen Sie regelmäßig eine Brandschutzübung durch

Der Gefahr, dass im Falle eines echten Feuers trotz theoretischer Kenntnisse das totale Chaos ausbricht und Kinder und MitarbeiterInnen dadurch ernsthaft zu Schaden kommen, begegnen Sie am besten dadurch, dass Sie in Ihrer Kita regelmäßig, bestenfalls 2-mal jährlich, eine Brandschutzübung durchführen.

Praxistipp

Wenn Ihr Träger in Ihrer Kita kein Alarmsystem installieren möchte, können Sie z. B. eine laute Glocke, die in allen Räumlichkeiten der Einrichtung zu hören ist, als Feueralarmzeichen anbringen. Wichtig ist aber, dass Sie die Glocke dann tatsächlich nur für den Feueralarm benutzen. Achten Sie außerdem darauf, dass die Rauchmelder in Ihrer Kita regelmäßig gewartet und die Batterien in regelmäßigen Abständen ausgetauscht werden. Eine tolle Aufgabe für Ihre Sicherheitsbeauftragte.

Lassen Sie sich dabei vor allem von der Feuerwehr vor Ort helfen.

Gehen Sie bei der Brandschutzübung so vor, als sei tatsächlich ein Feuer ausgebrochen. Woran Sie dabei denken müssen, können Sie der folgenden Grafik entnehmen. Um es nicht zu aufregend zu machen, sollten Sie außerdem zumindest Ihre MitarbeiterInnen darüber informieren, dass eine solche Übung demnächst ansteht.

„Die 5 größten Haftungsfallen für Sie als Kita-Leitung“

Dann zeige ich Ihnen im Detail, wie Sie in brenzligen Situationen richtig reagieren. Etwa in den 5 Fällen, die Sie oben kennengelernt haben.

Mit diesem Report decken Sie Gefahrenstellen wie die von oben konsequent auf. Und zwar sowohl im Kita-Gebäude selbst als auch auf dem Außengelände oder bei Ausflügen.

Sie bekommen „Die 5 größten Haftungsfallen für Sie als Kita-Leitung“ als Dankeschön, dass Sie meinen Spezial-Informationsdienst „Recht & Sicherheit in der Kita“ jetzt volle 30 Tage lang gratis testen.

Vorsicht auf öffentlichen Spielplätzen! – So sichern Sie sich ab

Sicher machen Sie mit den Kindern Ihrer Einrichtung hin und wieder einen Ausflug zu einem besonders schönen Spielplatz. Die Kinder sind meist begeistert von den neuen, unbekannten Spielgeräten. Lesen Sie hier, worauf Sie und Ihr Team bei einem solchen Spielplatzbesuch achten müssen und wer haftet, wenn doch einmal etwas passiert.

Praxisbeispiel II

Die Gruppenleitung der „Bärengruppe“ der Kita „Rumpelstilzchen“ hat einen Ausflug auf einen Abenteuerspielplatz in der Nähe ihrer Kita geplant. Die Kinder sind begeistert und stürmen das Gelände. Niklas klettert als Erster auf den Piratenturm. Eine Leitersprosse bricht, er stürzt und bricht sich den Arm.

§ Rechtlicher Hintergrund

Grundsätzlich ist derjenige, der einen Spielplatz betreibt, auch dafür verantwortlich, dass sich die dort befindlichen Spielgeräte in einem einwandfreien Zustand befinden. Verletzt sich ein Kind bei ordnungsgemäßer Nutzung des Spielplatzes an einem schlecht gewarteten Spielgerät, haftet der Betreiber für den entstandenen Schaden, z. B. die Arztkosten bei einem Beinbruch.

§ Was bedeutet das für Sie?

Sie und Ihr Team trifft daher keine Schuld, wenn ein Kind sich an einem schlecht gewarteten Spielgerät verletzt. Im Rahmen Ihrer Fürsorgepflicht müssen Sie allerdings dennoch darauf achten, dass die Kinder nicht auf einem Spielplatz spielen, der offensichtlich in einem schlechten Zustand ist.

§ Das ist zu tun

Orientieren Sie sich bei der Planung eines Spielplatzausflugs an den folgenden Hinweisen.

Sehen Sie sich das Ausflugsziel vorher an.

Wichtig ist, dass Sie bzw. diejenige Mitarbeiterin, die den Ausflug verantwortlich plant, sich im Vorfeld möglichst kurzfristig vor Ort persönlich einen Eindruck von dem Spielplatz verschafft. Schon häufig haben sich im Internet wunderschön aussehende Abenteuerspielplätze als marode und schmutzig herausgestellt.

Geben Sie der Mitarbeiterin am besten die unten stehende Checkliste an die Hand. Dann kann sie prüfen, ob der Spielplatz den Sicherheitsanforderungen entspricht.

Stellt Ihre Mitarbeiterin fest, dass der Spielplatz Sicherheitsmängel aufweist, sollten Sie von einem Ausflug dorthin erst mal absehen und den Betreiber des Spielplatzes informieren.

Besprechen Sie Besonderheiten

Lassen Sie sich von der Besichtigung berichten und besprechen Sie, ob der Spielplatz grundsätzlich für „Ihre“ Kinder geeignet ist. Wichtig ist, dass Sie hierbei auf die Altersangaben des Betreibers achten.

Gut zu wissen: Da es sich bei Ihrem Ausflug zu einem auswärtigen Spielplatz um eine Kita-Veranstaltung handelt, sind die Kinder, wenn doch einmal etwas passiert, zunächst einmal über die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Diese wird dann, wenn sich z. B. ein Kind an einem schlecht gewarteten Spielgerät verletzt, versuchen, sich ihre Aufwendungen beim Betreiber des Spielplatzes wiederzuholen. Hiermit haben Sie und Ihr Team dann aber – bis auf die Unfallanzeige – nichts mehr zu tun.

CHECKLISTE

Ist der öffentliche Spielplatz sicher?


Alle Geräte sind stabil und fest mit dem Boden verbunden.


Alle Schrauben und Befestigungselemente sind fest angezogen.


Alle Ecken und Kanten an den Spielgeräten sind abgerundet.


Die Oberflächen der Spielgeräte zeigen keine Beschädigungen.


Das Holz ist nicht morsch.


Schrauben und Verankerungen sind abgedeckt und ragen nicht in den Spielbereich hinein.


Wippen, Rutschen und Kletterburgen haben Haltegriffe und Handläufe.


Der Sandkasten ist nicht mit Tierkot und Abfall verunreinigt.


Die Spielgeräte sind so aufgestellt, dass Erwachsende helfend eingreifen können.


Es ist erkennbar, wer für den Spielplatz verantwortlich ist.


Auswertung: Wenn Sie alle diese Punkte abhaken konnten, können Sie Ihre Schützlinge auch auf einem öffentlichen Spielplatz toben lassen.

Übernachtung in der Kita

In vielen Kitas ist es Tradition, dass die Vorschulkinder zum Abschluss in der Kita übernachten. Für Ihre Schützlinge ist dies oft die 1. Nacht ohne Mama und Papa und deshalb besonders aufregend.

Praxisbeispiel III

In der Kita „Raupe Nimmersatt“ planen die „Wackelzähne“ eine Übernachtungsparty in der Kita und sind schon ganz aufgeregt. Die Leitung bespricht mit der zuständigen Erzieherin, ob sie bei der Planung und Vorbereitung der Veranstaltung an alles gedacht hat.

§ Rechtlicher Hintergrund

Grundsätzlich dürfen Sie bzw. Ihr Team mit Kindern in der Einrichtung übernachten. Im Rahmen Ihrer Fürsorge- und Aufsichtspflicht müssen Sie aber sicherstellen, dass eine solche Übernachtung sorgfältig vorbereitet wird.

§ Was bedeutet das für Sie?

Als Leitung sind Sie dafür verantwortlich, dass Ihre MitarbeiterInnen Kita-Übernachtungen sorgfältig vorbereiten. Hierzu müssen Sie ihnen klare Vorgaben machen. Kommen Sie diesen Organisationspflichten nicht nach, müssen Sie damit rechnen, dass Sie, wenn etwas passiert, neben der verantwortlichen Erzieherin in Anspruch genommen werden.

§ Das ist zu tun

Prüfen Sie anhand der folgenden Punkte, ob Ihr Team bei der Vorbereitung der Übernachtungsparty an alles gedacht hat.

1. Holen Sie die Einwilligung der Eltern ein

Klar ist, dass es sich bei einer Kita-Übernachtung nicht um eine normale Kita-Veranstaltung handelt. Daher müssen Sie zunächst einmal die schriftliche Einwilligung der Eltern zur Teilnahme ihres Kindes einholen. Stellen Sie hierbei klar, dass die Teilnahme freiwillig ist. Wichtig ist auch, dass Sie die Eltern darüber informieren, dass Kinder manchmal mit der Situation „Übernachtung ohne Eltern“ nicht zurechtkommen und mitten in der Nacht aus der Kita abgeholt werden wollen. Bitten Sie daher die Eltern, trotz der kinderfreien Nacht telefonisch erreichbar zu sein. Lassen Sie sich unbedingt eine Notfalltelefonnummer für diesen Abend geben.

2. Informieren Sie die Nachbarn und die Polizei

Praxisbeispiel I

In der Kita „Sommerwind“ ist es zu einem Kurzschluss in der Küche und dadurch zu einem kleinen Brand gekommen. Diesen konnte die Leitung mit einem Feuerlöscher schnell löschen. Sie war allerdings entsetzt, als sie sah, wie unkoordiniert und chaotisch die von ihr vorsichtshalber angeordnete Räumung der Kita vonstatten ging. Sie ist sicher: Hätte der Brand sich ausgebreitet, wäre etwas Schlimmes passiert. Daher hat sie sich fest vorgenommen, zukünftig mit ihrem Team und den Kindern den „Ernstfall“ vorzubereiten und das geordnete Verlassen des Gebäudes zu üben.


Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten Sie die Nachbarn über die Übernachtungsparty informieren. So wundern diese sich nicht über ungewöhnliche Aktivitäten. Informieren Sie auch Polizei und Feuerwehr.

3. Sorgen Sie für sichere Schlafgelegenheiten

Wenn Sie in Ihrer Einrichtung Betten oder Matratzen für den Mittagsschlaf haben, können Sie diese für Ihr Vorhaben benutzen. Verfügen Sie nicht über eine solche Ausstattung, sollten die Kinder Luftmatratzen oder Isomatten mitbringen. Campingliegen sind nicht geeignet, da sie erfahrungsgemäß nachts gerne zusammenbrechen und die Kinder sich an ihnen leicht die Finger klemmen.

4. Achten Sie auf freie Gänge

Auch wenn dies vielleicht aus hygienischen Gesichtspunkten bedenklich ist: Sie werden es nicht verhindern können, dass die Kinder ihre Luftmatratzen zusammenschieben und sich aneinanderkuscheln.

Praxistipp

Erinnern Sie Ihre Kolleginnen daran, dass entweder die Eltern die Matratze ihres Kindes selbst aufblasen oder dass sie für einen Kompressor oder eine funktionierende Luftpumpe sorgen. Sonst kann die Veranstaltung schnell wegen „akuter Atemnot“ der ErzieherInnen zu Ende sein.


Bitten Sie aber Ihr Team, darauf zu achten, dass immer ein Gang frei bleibt, damit die Kinder nachts ohne Stolperfallen zur Toilette und die ErzieherInnen zu den Kindern können. Sorgen Sie außerdem für ein Notlicht, sodass die Kinder den Weg auch finden.

5. Rüsten Sie sich für Notfälle

Wichtig ist auch, dass Ihr Team für Notfälle während der Nacht bestens ausgerüstet ist. Selbstverständlich sollte hierbei sein, dass sich immer mindestens 2 Erwachsene bei den Kindern befinden. Nutzen Sie außerdem die Übernachtungsparty als Gelegenheit, Ihre Erste-Hilfe Ausrüstung auf Vollständigkeit hin zu überprüfen.

Darüber hinaus müssen Ihre MitarbeiterInnen Zugang zum Telefon haben. Steht dieses bei Ihnen im Büro, darf der Raum natürlich nicht abgeschlossen sein. Sie können den Kolleginnen aber auch ein aufgeladenes(!) Mobiltelefon zur Verfügung stellen. Weisen Sie Ihr Team außerdem an, darauf zu achten, dass Not- und Fluchtwege nicht von Luftmatratzen und Rucksäcken blockiert werden.

Wenn Ihre MitarbeiterInnen diese Punkte beachtet haben, können sie sich mit den Kindern unbesorgt in das Abenteuer „Übernachtung“ stürzen.

Sie möchten mehr Tipps und Informationen für Kita-Leitungen zu den Themen Unfallverhütung & Gefahrenvermeidung haben?

Dann: Testen Sie jetzt „Recht & Sicherheit in der Kita“ absolut kostenlos 

„Recht & Sicherheit in der Kita“ berät Sie als Leitung einer Kindertagesstätte in allen Fragen des Rechts und der Sicherheit in Ihrer Einrichtung. Sie erhalten einmal im Monat in kurzer Form wertvolle Informationen und das Neueste aus den Bereichen:

Haftungsrecht

Unfallverhütung & Gefahrenvermeidung

Sicherer Umgang mit Eltern

Gesundheit & Hygiene

Aufsichtspflicht

Versicherungsfragen

Arbeitsrecht

Gesetze, Verordnungen & Urteile

Erste Hilfe

und, und, und …

Die praxisnahen Tipps, Muster, Checklisten, Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Tests und Erfahrungsberichte von anderen Kita-Leitungen erleichtern Ihnen Ihre tägliche Arbeit und helfen Ihnen, Ihre Zeit als Kita-Leitung so effizient wie möglich zu nutzen.

UND DAS SIND UNSERE EXKLUSIVEN SERVICE-LEISTUNGEN:

Redaktionssprechstunde per E-Mail: Ihr direkter Draht zur Redaktion

kostenfreie anwaltliche Erstberatung zu relevanten Fragestellungen rund um Ihre Kindertageseinrichtung

Gratis: wöchentlicher E-Mail-Newsletter mit aktuellen Themenkanälen wie „Tipp der Woche“, „Kreative Ecke“ und „Leiten & Motivieren“

Kein Budget für „Recht & Sicherheit in der Kita“?

Sparen Sie sich Zeit, Geld und Nerven. Schon mit einer umgesetzten Hilfe macht sich „Recht & Sicherheit in der Kita“ bezahlt. So profitiert auch Ihr Sachaufwandsträger. Wenn Sie „Recht & Sicherheit in der Kita“ privat bezahlen, können Sie diese Fachliteratur steuerlich absetzen (BFH-Urteil, Az.: BFH X R 6/85).

„Die 5 größten Haftungsfallen für Sie als Kita-Leitung“

Dann zeige ich Ihnen im Detail, wie Sie in brenzligen Situationen richtig reagieren. Etwa in den 5 Fällen, die Sie oben kennengelernt haben.

Mit diesem Report decken Sie Gefahrenstellen wie die von oben konsequent auf. Und zwar sowohl im Kita-Gebäude selbst als auch auf dem Außengelände oder bei Ausflügen.

Sie bekommen „Die 5 größten Haftungsfallen für Sie als Kita-Leitung“ als Dankeschön, dass Sie meinen Spezial-Informationsdienst „Recht & Sicherheit in der Kita“ jetzt volle 30 Tage lang gratis testen.

Ohne Werbung und ohne Anzeigen!

„Recht & Sicherheit in der Kita“ ist unabhängig!

Wissen, kurz und präzise auf den Punkt gebracht. Damit können Sie als Kita-Leitung sofort rechtssicher handeln!